2.2. Häufig gestellte FragenHier sind alle Themen enthalten, bei denen mittlerweile Klärungsbedarf aufgekommen ist und wir Ihnen gerne weiterführende Informationen anbieten. Wir helfen Ihnen aber auch gerne bei individuellen Fragen direkt weiter im Kontaktformular wo auch die Telefonnummer direkt hinterlegt ist.
Inhaltsverzeichnis:2.2.1 Rücksendung 2.2.2 Zahlungsverzug und Mahnungen
2.2.3 Sontiges
2.2.1 RücksendungIch habe keinen Rücksendeschein im Paket liegen, was mache ich nun?Wir legen jedem Paket einen Rücksendeschein mit bei. Wir sind hier vielfachen Kundenwünschen nachgekommen, damit Sie nicht aufwändig selbst drucken müssen oder vielleicht auch gar keinen Drucker haben. Sollte wider erwarten der Rücksendeschein verloren gegangen sein, ist jeder Versandmail der Link zum DHL-Retourenportal beigefügt wo der Rücksendeschein unkompliziert erstellt werden kann.
2.2.2. Zahlungsverzug und MahnungenIch habe eine Zahlungserinnerung bekommen, den Betrag aber schon bezahlt!Dann hat sich entweder die Zahlung mit der Mahnungserstellung überschnitten oder wir konnten Ihre Überweisung nicht zuordnen, um sie als bezahlt auszubuchen. Setzen Sie sich bitte per Mail oder wie angegeben, mit uns in Verbindung. Wir kümmern uns darum! Wieso werde ich von der Firma Süderelbe Inkasso angeschrieben?Das Mahnwesen ist eine sehr komplexe und arbeitsintensive Tätigkeit, die wertvolle Ressourcen im Unternehmen bindet, zusätzliche Kosten verursacht und leider oft nicht zum gewünschten Ergebnis führt. Wir arbeiten deshalb über unsere Mitgliedschaft im Händlerbund mit der Firma Süderelbe Inkasso zusammen, deren Dienste von uns erst nach dem Verstreichen der Frist aus der dritten Zahlungserinnerung in Anspruch genommen werden. Sie hatten vermutlich ausreichend Zeit die ausstehende Rechnung zu bezahlen oder uns auf Fehler im Zusammenhang mit der Zahlungserinnerung hinzuweisen. Ansonsten wären Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht angeschrieben worden. Dennoch: Wo gearbeitet wird, können auch Fehler passieren! KEIN Grund zur Aufregung! Sollten Sie zu Unrecht angemahnt werden, kontaktieren Sie uns Bitte, um den Sachverhalt zu klären!
2.2.3 SonstigesIch habe spezielle Wünsche, die weder von den Zahlungs- noch den Lieferbedingungen abgedeckt werden. Was kann ich tun?Grundsätzlich können auch immer abweichende Vereinbarungen bezüglich Zahlungs- und/oder Lieferbedingungen getroffen werden. Die im Online-Shop gemachten Angaben, dienen dazu die Abläufe zu standardisieren und Rechtssicherheit für Sie und uns zu schaffen. Sie sind daher leider nicht immer für alle Fälle geeignet und müssen von unserer Seite aus auch kein Hindernis darstellen. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform, daher nutzen Sie bitte für diese Anfragen unser Kontaktformular. Zur Abklärung aber auch gerne die angegebene Telefonnummer. |